Neues Infektionsschutzgesetz ab dem 24.11.2021
Ab dem 24.11.21 dürfen nur Personen, die geimpft, genesen oder getestet sind, die Schule betreten. Schulfremde Personen müssen sich unverzüglich im Schulbüro melden und belegen, dass sie unter die 3G-Regel fallen. Testnachweise dürfen nicht älter als 24 Stunden sein. PCR-Testergebnisse sind 48 Stunden lang gültig.
Für die Schülerinnen und Schüler ändert sich nichts. Es wird auch weiterhin zweimal wöchentlich getestet und innerhalb der Gebäude gilt eine durchgängige Maskenpflicht.