LRS


Legasthenie (Lese-Rechtschreib-Schwäche)

Kinder mit anerkannter Legasthenie werden an unserer Schule im Fach Deutsch im BereichLRS der Rechtschreibung nicht zensiert. Sie bekommen im Rahmen des Nachteilsausgleiches z. B. bei bestimmten Aufgaben, so auch bei Klausuren, mehr Zeit für die Bearbeitung zur Verfügung. Und sie erhalten bei speziellen Aufgabenstellungen andere, auf sie speziell ausgerichtete Arbeitsbögen zum entsprechenden Thema. Im Bereich der Fremdsprachen, insbesondere Englisch, wird ebenso auf Kinder mit anerkannter Lese-Rechtschreib-Schwäche Rücksicht genommen.

Kinder, die im vierten Schuljahr in der Grundschule auf Legasthenie überprüft und anerkannt wurden, haben im 6. Schuljahr an dieser Schule die Möglichkeit einer Förderung (eine Unterrichtsstunde pro Woche) in einer kleinen Lerngruppe. Diese Förderstunde ist insbesondere für die Kinder eingerichtet, die privat keine Förderung z. B. an der VHS oder von privaten Lehrern erhalten.

Hier wird nach der FRESCH-Methode unterrichtet. D. h. es wird zunächst darauf hingearbeitet, dass die Kinder deutlich und laut sprechen lernen. Im Zusammenhang damit werden Strategien vermittelt, die es ihnen erleichtern, die deutsche Schriftsprache langsam sicherer zu beherrschen.

Kinder, die im vierten Schuljahr in der Grundschule auf Legasthenie überprüft und nicht anerkannt wurden, oder Kinder, die jetzt auf Grund ihrer Fehler in den Deutscharbeiten von den Deutschlehrern als legasthenisch eingestuft werden, können auf Antrag der Eltern erneut getestet werden. Nach den Herbstferien (frühestens im 6. Schuljahr) können die Anträge in Absprache mit den Deutschlehrern eingereicht werden. Die Testungen erfolgen dann Anfang Dezember und die Ergebnisse erfahren Sie dann Ende Januar. Sollte es zu einer Anerkennung bei einer/einem Schülerin/Schüler kommen, wird dies bei der Halbjahreszensur in Deutsch bereits berücksichtigt (d. h. keine Benotung der Rechtschreibleistung).